Rechtsanwältin Dr. Presser

ONLINE-SCHEIDUNG

Was Sie hierzu wissen sollten:

Eine sog. "Online-Scheidung" sieht das Gesetz in Deutschland nicht vor. Das Gesetz schreibt vielmehr vor, dass in Deutschland eine Ehe nur gerichtlich geschieden werden kann. Nach dem Gesetz soll das Gericht hierzu das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. 

"Online" findet also eine Scheidung in Deutschland grundsätzlich nicht statt.

"Online" kann der Mandant jedoch mit seinem Anwalt Daten, gescannte Dokumente oder Schriftsätze austauschen. Diese Kommunikationsform beschleunigt den Austausch notwendiger Informationen, ersetzt aber nicht den persönlichen Kontakt zwischen Mandant und Anwalt. Das Scheidungsrecht mit all seinen Folgesachen und Zusammenhängen ist komplex. Oft entstehen viele Fragen erst im persönlichen Beratungsgespräch. Hier stellt sich nicht selten heraus, dass in scheinbar einvernehmlichen Angelegenheiten, das "Einvernehmen" nur deshalb besteht, weil die tatsächlichen Probleme und rechtlichen Zusammenhänge nicht erkannt worden sind.

Daher findet in meiner Kanzlei vor Stellung eines Scheidungsantrags immer zunächst ein Erstberatungsgespräch statt.