Rechtsanwältin Dr. Presser


Grundsatz 

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für meine außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit richtet sich nach dem gesetzlichen Vergütungsrecht - dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), es sei denn, wir haben eine davon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen.

Erstberatung

Ich vereinbare beim Erstkontakt in meiner Kanzlei immer zunächst eine Erstberatungsgebühr.  Erstberatungsgebühr heißt: pauschale, überschlägige Erstberatung. Sie schildern mir Ihr Anliegen. Es werden alle Umstände herausgearbeitet, die in Ihrem Fall von Bedeutung sein könnten und Sie erhalten einen rechtlichen Überblick - auch über evtl. Folgekosten und Möglichkeiten der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren. Ziel ist es im Erstberatungsgespräch, die Sach- und Rechtslage für Sie einzuschätzen und Ihnen eine Handlungsempfehlung für das weitere Verfahren geben zu können. 

Dann entscheiden Sie, ob Sie mir einen weitergehenden Auftrag erteilen wollen, also beispielsweise: schriftliche Ausarbeitung, Schriftsatzentwurf, Vertragsentwurf, etc; außergerichtliche Vertretung; gerichtliche Vertretung.

Damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten, rechnen Sie bitte bei einer Terminvereinbarung zum Erstberatungsgespräch mit einem Zeitumfang von bis zu 2 Stunden. 

  • Die Erstberatung berechne ich pauschal mit brutto 226,10 € (netto 190,00 € zzgl. 36,10 € gesetzl. USt). 

    Diese Gebühr kann ggf. je nach Folgetätigkeit teilweise auf einen weitergehenden Auftrag angerechnet werden.

Gegebenenfalls haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die eine Erstberatungsgebühr trägt. Fragen Sie am besten vor Terminvereinbarung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob die von Ihnen angestrebte Erstberatung von Ihrer Versicherung abgedeckt ist.

Beratungshilfe für Beratung und außergerichtliche Vertretung

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung oder ist Ihr Fall nicht versichert und Sie haben nicht genug Geld, um die Anwaltskosten für eine Beratung und/oder außergerichtliche Vertretung zu bezahlen, dann können Sie Beratungshilfe bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht beantragen. Hierzu sind von Ihnen ein amtlicher Vordruck zur Beratungshilfe mit Fragen zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen auszufüllen und Belege als Nachweis beizufügen. Weitergehende Informationen zur Beratungshilfe und die Antragsformulare mit Ausfüllhilfen finden Sie unter https://service.justiz.de/beratungshilfe

Damit keine Finanzierungslücke entsteht und Schwierigkeiten bei der Abrechnung vermieden werden, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Antrag und schließlich auch der Berechtigungsschein alle Themenkomplexe und Gegenstände aufzählt, über die Sie Beratung und ggf. auch außergerichtliche Vertretung benötigen:

also beispielsweise in Familiensachen:

  • Ehesache-Trennung: Trennungsunterhalt, Regelungen zur Ehewohnung / den Haushaltsgegenständen während der Trennungszeit,  …“ und/oder 
  • Scheidung und Folgesachen: nachehelicher Unterhalt, Regelungen zur Ehewohnung / den Haushaltsgegenständen anlässlich der Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, sonstige Vermögensauseinandersetzung, …“ und/oder
  • Kindesunterhalt“ und/oder 
  • Kindschaftssache: Sorgerecht, Umgangsrecht, …“
Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie vom Gericht einen Beratungshilfeschein, mit dem Sie dann einen Termin bei mir vereinbaren können.
Eine bewilligte Beratungshilfe deckt die Beratung und ggf. erforderliche außergerichtliche Vertretung ab.
Die von Ihnen an mich zu entrichtende sog. Beratungshilfegebühr beträgt dann nur 15 €.

Bitte beachten Sie
Ohne Vorlage eines Beratungshilfescheins zu Mandatsbeginn übernehme ich keine Mandate auf Beratungshilfebasis.


Mandat - außergerichtliche oder  gerichtliche Vertretung

Die Kosten für die Beauftragung außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeiten hängen dann vom Gegenstandswert und gesetzlich geregelter Gebühren ab. Einen Überblick über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten für die außergerichtliche und / oder gerichtliche Vertretung und Möglichkeiten der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe gebe ich Ihnen vor entsprechender Mandatserteilung.


Weitergehende Informationen zu den Gebührenarten und der Höhe der Anwaltsgebühren finden Sie auch auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.